Der Arbeitgeberverband des

Zur Website des Bundesverbandses privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
  • Arbeitsrecht
    Beantwortung der wichtigsten Fragen im Arbeitsrecht

  • Tarifpolitik
    Eine moderne Tarifpolitik für die Sozial- und Pflegebranche

  • Arbeitspolitik
    Überregulierungen vermeiden

     

  • bpa Arbeitgeberverband
    Beratung ist das beste Konzept

Allgemeine Vertragsrichtlinien (AVR)

Der bpa Arbeitgeberverband stellt mit den Allgemeinen Vertragsrichtlinien (AVR) seinen Mitgliedsunternehmen eine arbeitsvertragliche Ordnung zur Verfügung, die sowohl den wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder als auch den sozialen Interessen ihrer Arbeitnehmer entspricht. Die AVR setzen auf Verantwortung und Leistung der Arbeitnehmer, denn nur Unternehmen mit starken, verantwortungsbewussten und leistungsbereiten Mitarbeitern werden auch erfolgreiche Unternehmen sein.

In der öffentlichen Debatte hat nicht erst seit der Bundestagswahl 2017 das Thema der fehlenden Pflegekräfte und deren Bezahlung eine herausgehobene Stellung eingenommen. Auch das bereits zum 1.1.2017 in Kraft getretene Pflegestärkungsgesetz III hat die tarifähnliche Bezahlung und eine gesetzeskonforme Vergütungsregelung, die die Interessen der Mitarbeiter und der Unternehmen berücksichtigt, in den Fokus gerückt. Mit den Arbeitsvertragsrichtlinien legen wir nun eine tarifähnliche Regelung vor.

Die AVR bestehen aus bundeseinheitlichen Mantelvorschriften und länderspezifischen Lohntabellen. Sie stellen Mindestbedingungen dar. Die Anwendung der AVR ist freiwillig.

Die Entgelttabellen, die nun kontinuierlich und von Bundesland zu Bundesland entwickelt werden, finden Sie als Mitglied des bpa Arbeitgeberverbands im Mitglieder-Bereich (Zugang oben rechts) unserer Homepage. Im Mitglieder-Bereich finden Sie ebenfalls eine Umsetzungs- und eine Anwendungshilfe zu den AVR.

Der Mitgliedsantrag für den bpa Arbeitgeberverband steht hier zum Download zur Verfügung.